Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik

Der Gemeinsame Ausschuss der DFG und der Leopoldina hat die  Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung aktualisiert und seinen vierten Tätigkeitsbericht vorgelegt. Daraus geht hervor, dass mehr als 120 Forschungseinrichtungen und -organisationen in Deutschland Kommissionen und Beauftragte etabliert haben, die für die ethische Bewertung sicherheitsrelevanter Forschung zuständig sind. Aspekte sicherheitsrelevanter Forschung und daran anknüpfende ethische Fragen rücken vermehrt in den Fokus, unter anderem durch Fortschritte bei der Forschung zu Künstlicher Intelligenz und zu pandemischen Erregern sowie durch wissenschaftliche Verflechtungen mit Staaten, in denen Menschenrechtsverletzungen und andere Verletzungen rechtsstaatlicher Prinzipien beobachtet werden. 

Gemeinsame Pressemitteilung
Zu den Empfehlungen
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Mehr Informationen zum Gemeinsamen Ausschuss unter www.sicherheitsrelevante-forschung.org/

Das Präsidium der DFG hat Neuerungen in den Schwerpunktprogrammen beschlossen. Dazu zählen eine Neuformulierung der Zielsetzung, die Möglichkeit einer Videozuschaltung im Begutachtungspanel sowie die Empfehlung eines zweiten Rundgesprächs nach Veröffentlichung der Ausschreibung eines Schwerpunktprogramms. Die Änderungen gelten erstmals für alle Anträge, die zum Stichtag 15. Oktober 2023 eingereicht werden.

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In der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder hat die DFG die zweite Phase in der Förderlinie Exzellenzcluster ausgeschrieben. Damit beginnt ein mehrstufiger Wettbewerb, in dem im Mai 2025 die Förderentscheidungen fallen. Die Ausschreibung ist zugleich der Start für die zweite Phase der Exzellenzstrategie insgesamt. Der neue Wettbewerb in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten wird 2024 vom Wissenschaftsrat ausgeschrieben. 

Pressemitteilung
Ausschreibung
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Die DFG richtet sieben neue Forschungsgruppen, eine neue Klinische Forschungsgruppe und eine neue Kolleg-Forschungsgruppe ein. Dies beschloss der Hauptausschuss der DFG auf Empfehlung des Senats. Die neuen Forschungsgruppen erhalten insgesamt rund 46,6 Millionen Euro inklusive einer 22-prozentigen Programmpauschale. Zusätzlich wurde die Verlängerung von sieben Forschungsgruppen sowie einer Kolleg-Forschungsgruppe für eine zweite Förderperiode beschlossen.

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Zu Forschungsgruppen der DFG
Zu Klinischen Forschungsgruppen
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Der DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ soll es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie den Leitungen von Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen ermöglichen, ihre internen Strukturen, Prozesse und Handlungen an den Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis auszurichten. Seit Inkrafttreten des Kodex zum 1. August 2019 müssen alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen die 19 Leitlinien und ihre Erläuterungen rechtsverbindlich umsetzen, um Fördermittel durch die DFG erhalten zu können. Für die Institutionen, die bereits die einschlägigen Regelungen der DFG-Denkschrift „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ umgesetzt haben, läuft die Übergangsfrist für die Umsetzung der Leitlinien des Kodex bis zum 31. Juli 2023.

Hinweise zur Umsetzung unter https://wissenschaftliche-integritaet.de/kommentare/hinweise-zur-umsetzung/

Bund und Länder haben am 4. November 2022 die „Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten – Exzellenzstrategie“ erneuert, in der sie ihre Anstrengungen zur Stärkung der Universitäten durch die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, Profilbildungen und Kooperationen im Wissenschaftssystem fortsetzen und weiterentwickeln wollen. Universitäten oder Universitätsverbünde, die eine Neuantragstellung in der Förderlinie Exzellenzcluster planen, werden gebeten, bis zum 1. Februar 2023 eine unverbindliche Absichtserklärung abzugeben. Die Antragsskizzen müssen bis zum 1. Mai 2023 bei der Geschäftsstelle der DFG eingegangen sein. Universitäten oder Universitätsverbünde, die Fortsetzungsanträge in der Förderlinie Exzellenzcluster planen, werden gebeten, bis zum 29. Januar 2024 eine unverbindliche Absichtserklärung abzugeben. Neuanträge und Fortsetzungsanträge müssen bis zum 22. August 2024 bei der DFG eingegangen sein. Förderbeginn ist der 1. Januar 2026. Der Förderzeitraum beträgt sieben Jahre.

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Im Programm Großgeräteinitiative fördert die DFG infolge einer thematischen Ausschreibung Projekte, die neueste und aufwendige Großgeräte und -anlagen mit herausragender Technologie für die Forschung zugänglich machen. Die DFG beschließt die Ausschreibung und Durchführung einer Großgeräteinitiative auf Grundlage von Themenvorschlägen aus der Wissenschaft. Vorschläge werden in Form von strukturierten „Konzepten für Großgeräteinitiativen“ entgegengenommen. Eine Konzepteinreichung ist grundsätzlich jederzeit möglich. Für Vorschläge, die bis einschließlich 20. Juni 2023 bei der DFG eingehen, kann eine Bewertung noch in diesem Jahr (voraussichtlich Ende November) erwartet werden.

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Informationen zu bisherigen und laufenden Großgeräteinitiativen

Am 10. März 2023 lädt die DFG von 10 Uhr bis 12.30 Uhr Einrichtungen, die im Jahr 2023 einen Antrag im Förderprogramm  „Open-Access-Publikationskosten“ einreichen möchten, zu einer virtuellen Informationsveranstaltung ein. Es wird um die Erkenntnisse aus der zweiten Förderrunde im Jahr 2022 sowie Fragen der Antragsberechtigung, der Förderbedingungen und der Antragsvorbereitung gehen. 
 
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Zum Förderprogramm  „Open-Access-Publikationskosten“
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