Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik

Allgemeine Information für die Prüfungskommissionen in Promotionsverfahren

Für die Auslage von Dissertationen mit den erstellten Gutachten gilt: Eine Einsichtnahme des zur Einsicht berechtigten Personenkreises sollte nach Ankündigung in Absprache mit dem Dekanat stattfinden.

Mündliche Promotionsprüfungen:

Für mündliche Promotionsprüfungen gelten die aktuellen Regularien des Landes NRW.

Information für Promovierende:

Antragstellung:

Anträge auf Zulassung und Eröffnung sollten vorab digital eingereicht werden. Die postalische Zusendung von Anträgen auf Zulassung bzw. auf Eröffnung des Promotionsverfahrens mit den dazugehörigen Exemplaren der Dissertation ist aber trotzdem notwendig. Bitte wenden Sie sich zur Abstimmung der Zusendungsmodalitäten an das Sekretariat des Promotionsausschusses.

Die Antragsunterlagen zur Zulassungsprüfung bzw. zur Eröffnung des Promotionsverfahrens sind spätestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin im Sekretariat einzureichen.

Später eingehende Anträge werden erst für die darauffolgende Sitzung berücksichtigt.

Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Angaben zu den Sitzungsterminen finden Sie hier:

Weitere Infos über #UniWuppertal: