Herausragende Dissertationen können durch die Zuweisung eines Druckkostenzuschusses ausgezeichnet werden.
Die Entscheidung darüber obliegt dem zuständigen Promotionsausschuss zum Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters. Interessenten können schriftlich beim Promotionsausschuss einen formlosen Antrag einreichen. Eine Kopie der Promotionsurkunde sowie der Rechnung über die entstandenen Druckkosten ist beizufügen.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter Amtliche Mitteilung Nr. 23 vom 26.10.1993.