Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik

Allgemeine Informationen:

Bitte beachten Sie, dass Promotionsverfahren in der Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik gem. geltender PromO immer zweistufig verlaufen: Es muss zunächst zwingend ein Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion gestellt werden; erst wenn dieser positiv durch den Promotionsausschuss entschieden wird, kann der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens gestellt werden.

Verfahrensablauf eines Promotionsverfahrens gem. PromO vom 30.03.2016

Verfahrensablauf eines Promotionsverfahrens gem. PromO vom 13.08.2012

Verfahrensablauf eines Promotionsverfahrens gem. PromO vom 04.12.2006

Verfahrensablauf eines Promotionsverfahrens gem. PromO vom 18.08.2000

Einschreibung vor Zulassung:

Formular zur Einschreibung als Doktorandin/Doktorand (national)

Formular zur Einschreibung als Doktorandin/Doktorand (international):

Bitte achten Sie darauf, dass Sie als internationale Promovierende/international Promovierender (Bildungsausländerin/Bildungsausländer) sich frühzeitig immatrikulieren bzw. die formale Gleichwertigkeit des im Ausland erworbenen Hochschulabschlusses durch das Akademische Auslandsamt prüfen lassen. Diese bildet einen wichtigen Teil der formalen Voraussetzungen für eine mögliche Zulassung zur Promotion in der Fakultät 7.

Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion:

Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen - einzureichende Unterlagen gem. § 7 der PromO der Fakultät 7 - Maschinenbau und Sicherheitstechnik vom 30.03.2016

Hinweise zur Exposé-Erstellung finden Promovierende und wissenschaftliche Betreuer*innen hier: Handreichung Exposé-Erstellung

Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens:

Muster Deckblatt deutsch Prüfexemplar FK 7

Bitte beachten Sie, dass Ihr Prüfexemplar die Gutachterinnen / Gutachter noch nicht aufführen sollte; bitte verzichten Sie im Prüfexemplar auf ein Vorwort sowie auf die Angabe des Fachgebietes, in welchem die Arbeit verfasst wurde.

Die Zusammenfassung (deutsch und englisch) ist in jedem Fall a) in die Arbeit einzubinden und b) auch als separates Dokument mit dem Antrag auf Eröffnung einzureichen.

Eine Danksagung gehört darüber hinaus nicht in das Prüfexemplar.

Muster Deckblatt englisch Prüfexemplar FK 7

Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens - einzureichende Unterlagen gem. § 8 der PromO der Fakultät 7 - für Maschinenbau und Sicherheitstechnik vom 30.03.2016 (deutsch)

Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens - einzureichende Unterlagen gem. § 8 der PromO der Fakultät 7 - für Maschinenbau und Sicherheitstechnik vom 30.03.2016 (englisch)

Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens - einzureichende Unterlagen gem. § 8 der PromO des Fachbereichs D - Architektur, Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Sicherheitstechnik vom 13.08.2012

Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens - einzureichende Unterlagen gem. § 8 der PromO des FB D - Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Sicherheitstechnik vom 04.12.2006

Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens - einzureichende Unterlagen gem. § 7 der PromO des Fachbereichs SiTe vom 18.08.2000

Informationen für die Prüfungskommission:

Beschlussformular PromO FK 7 vom 30.03.2016

Beschlussformular PromO FB D vom 13.08.2012

Beschlussformular PromO FB D vom 04.12.2006

Beschlussformular PromO FB SiTe vom 18.08.2000

Muster Protokoll mündl. Prüfung gem. PromO 30.03.2016

Muster Protokoll mündl. Prüfung gem. PromO 13.08.2012

Muster Protokoll mündl. Prüfung gem. PromO 04.12.2006

Muster Protokoll mündl. Prüfung gem. PromO 18.08.2000

Informationen zur Veröffentlichung der Dissertation:

Hinweise zur Veröffentlichung finden Sie hier:

Bitte beachten Sie bei der Veröffentlichung, dass bei doppelseitigem Druck die geraden Seitenzahlen jeweils auf der linken Seite stehen sollten (Rückseite) und die ungeraden Seitenzahlen auf der rechten Seite (Vorderseite).

Weitere Infos über #UniWuppertal: