Allgemeine Informationen:
Bitte beachten Sie, dass Promotionsverfahren in der Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik gem. geltender PromO immer zweistufig verlaufen: Es muss zunächst zwingend ein Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion gestellt werden; erst wenn dieser positiv durch den Promotionsausschuss entschieden wird, kann der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens gestellt werden.
Zu Beginn eines jeden Betreuungsverhältnisses ist zudem zunächst eine Betreuungsvereinbarung zu schließen.
Betreuungsvereinbarung:
Zu Beginn eines jeden Betreuungsverhältnisses und vor Beginn eines Promotionsvorhabens ist gem. des HG NRW sowie des Hochschulstärkungsgesetzes eine Betreuungsvereinbarung zwischen der promovierenden Person und der promotionsbetreuenden Person zu schließen. Die Betreuungsvereinbarung ersetzt ab sofort die Bereitschaftserklärung eines Hochschullehrenden bzw. Habilitierten der Fakultät 7, die Doktorandin bzw. den Doktoranden bei der Erarbeitung der Dissertation wissenschaftlich zu betreuen. Vgl. auch Amtliche Mitteilung der Bergischen Universität Nr. 50, Jahrgang 53, vom 9. August 2024.
Nach Leistung aller Unterschriften ist die Betreuungsvereinbarung von der Doktorandin bzw. dem Doktoranden dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses kurzfristg als pdf per Mail zuzusenden (wolf[at]iss.uni-wuppertal.de).
Sie ist darüber hinaus Teil des Antrags auf Zulassungsprüfung und wird beim Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion als Dokument nochmals mit eingereicht.
Sie finden die Betreuungsvereinbarung als ausfüllbares pdf in der zurzeit gültigen Fassung (deutsch und englisch) hier:
Einschreibung vor Zulassung:
- Formular zur Einschreibung als Doktorandin/Doktorand (national)
- Formular zur Einschreibung als Doktorandin/Doktorand (international):
Bitte achten Sie darauf, dass Sie als internationale Promovierende/international Promovierender (Bildungsausländerin/Bildungsausländer) sich frühzeitig immatrikulieren bzw. die formale Gleichwertigkeit des im Ausland erworbenen Hochschulabschlusses durch das Akademische Auslandsamt prüfen lassen. Diese bildet einen wichtigen Teil der formalen Voraussetzungen für eine mögliche Zulassung zur Promotion in der Fakultät 7.
Das ausgefüllte Formular mit allen Unterschriften ist mit den Einschreibungsunterlagen dem Studierendensekretariat bzw. Internationalen Studierendensekretariat digital einzureichen (Upload für die elektronische Studierendenakte oder als Scan-pdf).
Einschreibung/Rückmeldung als Doktorandin/Doktorand nach dem 8. Fachsemester
Bitte finden Sie alle Hinweise zur Einschreibung/Rückmeldung nach dem 8. Fachsemester auf der Seite des ZGS: hier:
Weitere Einschreibung als Doktorandin/Doktorand nach dem 12. Fachsemester
Für die weitere Einschreibung nach dem 12. Fachsemester benötigen Promovierende eine Begründung der wissenschaftlichen Betreuerin / des wissenschaftlichen Betreuers sowie eine Befürwortung für die weitere Einschreibung durch den Promotionsausschuss für jedes weitere Semester der Einschreibung.
Neu: Das Studierendensekretariat / internationale Studierendensekretariat erhält mit Einführung der elektronischen Studierendenakte dieses pdf (Begründung und Befürwortung mit Unterschriften) von der / dem Promovierenden. Bisher wurde dieses pdf durch den Promotionsausschuss an das Studierendensekretariat / Internationale Studierendensekretariat versandt. Zukünftig wird das pdf der / dem Promovierenden vom Promotionsausschuss zugeleitet, die / der dieses dann entsprechend weiter gibt. Die Übersendung von Originalen / Papierkopien entfällt somit.
Formular für Bildungsausländer
Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion:
Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen - einzureichende Unterlagen gem. § 7 der PromO der Fakultät 7 - Maschinenbau und Sicherheitstechnik vom 30.03.2016; sowie in Ergänzung dazu Amtl. Mitteilung der BUW Nr. 50, Jahrgang 53, vom 9. August 2024.
Hinweise zur Exposé-Erstellung finden Promovierende und wissenschaftliche Betreuer*innen hier: Handreichung Exposé-Erstellung
Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens:
Muster Deckblatt deutsch Prüfexemplar FK 7
Bitte beachten Sie, dass Ihr Prüfexemplar die Gutachterinnen / Gutachter noch nicht aufführen sollte; bitte verzichten Sie im Prüfexemplar auf ein Vorwort sowie auf die Angabe des Fachgebietes, in welchem die Arbeit verfasst wurde.
Die Zusammenfassung (deutsch und englisch) ist in jedem Fall a) in die Arbeit einzubinden und b) auch als separates Dokument mit dem Antrag auf Eröffnung einzureichen.
Eine Danksagung gehört darüber hinaus nicht in das Prüfexemplar.
Muster Deckblatt englisch Prüfexemplar FK 7
Verfahrensablauf des Promotionsverfahrens
Verfahrensablauf eines Promotionsverfahrens gem. PromO vom 30.03.2016
Verfahrensablauf eines Promotionsverfahrens gem. PromO vom 13.08.2012
Verfahrensablauf eines Promotionsverfahrens gem. PromO vom 04.12.2006
Verfahrensablauf eines Promotionsverfahrens gem. PromO vom 18.08.2000
Informationen für die Prüfungskommission:
Beschlussformular PromO FK 7 vom 30.03.2016
Beschlussformular PromO FB D vom 13.08.2012
Beschlussformular PromO FB D vom 04.12.2006
Beschlussformular PromO FB SiTe vom 18.08.2000
Muster Protokoll mündl. Prüfung gem. PromO 30.03.2016
Muster Protokoll mündl. Prüfung gem. PromO 13.08.2012
Muster Protokoll mündl. Prüfung gem. PromO 04.12.2006
Muster Protokoll mündl. Prüfung gem. PromO 18.08.2000
Informationen zur Veröffentlichung der Dissertation:
Hinweise zur Veröffentlichung finden Sie hier:
Bitte beachten Sie bei der Veröffentlichung, dass bei doppelseitigem Druck die geraden Seitenzahlen jeweils auf der linken Seite stehen sollten (Rückseite) und die ungeraden Seitenzahlen auf der rechten Seite (Vorderseite).