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Promotionsordnung der Fakultät 7 - Maschinenbau und Sicherheitstechnik der Bergischen Universität Wuppertal vom 30.03.2016
§ 1
Promotionsrecht
(1) Die Fakultät 7 der Bergischen Universität Wuppertal verleiht je nach Schwerpunkt der Dissertation den Grad eines Doktors der Ingenieurwissenschaften, Doktor-Ingenieur (Dr.-Ing.) oder eines Doktors der Sicherheitswissenschaften, Doctor rerum securitatis (Dr. rer. sec.) oder eines Doktors der Philosophie, Doctor philosophiae (Dr. phil.). Durch die Promotion wird eine über das allgemeine Studienziel hinausgehende Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen. Die Befähigung wird auf Grund einer beachtlichen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation), die einen Fortschritt des Standes der wissenschaftlichen Erkenntnis bedeutet, und einer mündlichen Prüfung festgestellt. Alle Titel werden auch in weiblicher Form vergeben.
Erfolgreich abgeschlossene Promotionen
Erfolgreich abgeschlossene Promotionen in der Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik
Wir gratulieren unseren Doktorandinnen und Doktoranden zur erfolgreich abgeschlossenen Promotion in unserer Fakultät!