Allgemeine Information für die Prüfungskommissionen in Promotionsverfahren
Für die Auslage von Dissertationen mit den erstellten Gutachten gilt: Eine Einsichtnahme des zur Einsicht berechtigten Personenkreises sollte nach Ankündigung in Absprache mit dem Dekanat stattfinden.
Information für Promovierende:
Antragstellung:
Anträge auf Zulassung werden mit allen begleitenden Unterlagen digital eingereicht.
Der Antrag ist über HisInOne-DOC (StudiLöwe) entsprechend einzureichen, siehe nachfolgenden Ablauf, der auch die Einschreibung nach Zulassung erläutert und beschreibt.
Gern dürfen Sie natürlich - wie bisher - dem Sekretariat des Promotionsausschusses den Antrag zur informellen Vorprüfung einreichen. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall das Sekretariat (sabine.kranz[at]uni-wuppertal.de) per Mail.
Anträge auf Eröffnung werden weiterhin digital an das Sekretariat des Promotionsausschusses eingereicht. Postalisch werden dann die erforderlichen Exemplare der Dissertation, das Antragsanschreiben und die Arbeit als pdf auf einem Stick ebenfalls an das Sekretariat des Promotionsausschusses versandt. Bitte wenden Sie sich zur Abstimmung der Zusendungsmodalitäten im Vorfeld an das Sekretariat des Promotionsausschusses.
Die Antragsunterlagen zur Zulassungsprüfung bzw. zur Eröffnung des Promotionsverfahrens sind spätestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin einzureichen.
Später eingehende Anträge werden erst für die darauffolgende Sitzung berücksichtigt.
Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Angaben zu den Sitzungsterminen finden Sie hier: