Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik

Allgemeine Information für die Prüfungskommissionen in Promotionsverfahren

Für die Auslage von Dissertationen mit den erstellten Gutachten gilt: Eine Einsichtnahme des zur Einsicht berechtigten Personenkreises sollte nach Ankündigung in Absprache mit dem Dekanat stattfinden.

 

Information für Promovierende:

Antragstellung:

Anträge auf Zulassung werden mit allen begleitenden Unterlagen digital eingereicht

Promovierende reichen ihren Antrag auf Zulassung per Mail zunächst an das Sekretariat des Promotionsausschusses ein oder aber über Sciebo (Erstellung und Übersendung eines Freigabelinks an das Sekretariat).

Anträge auf Eröffnung werden weiterhin vorab digital an das Sekretariat des Promotionsausschusses eingereicht. Postalisch werden dann die erforderlichen Exemplare der Dissertation, das Antragsanschreiben und die Arbeit als pdf auf einem Stick ebenfalls an das Sekretariat den Promotionsausschusses versandt. Bitte wenden Sie sich zur Abstimmung der Zusendungsmodalitäten ebenfalls im Vorfeld an das Sekretariat des Promotionsausschusses.

Die Antragsunterlagen zur Zulassungsprüfung bzw. zur Eröffnung des Promotionsverfahrens sind spätestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin  einzureichen.

Später eingehende Anträge werden erst für die darauffolgende Sitzung berücksichtigt.

Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Angaben zu den Sitzungsterminen finden Sie hier